Leben in Deutschland
Oktober 28, 2022

Fachkräfteeinwanderung

Haben Sie in Ihrem Land einen Abschluss als Fachkraft gemacht, aber es mangelt Ihnen an Beschäftigungsmöglichkeiten oder beruflicher Weiterentwicklung? Diese vierminütige Lektüre könnte Ihr Ziel verändern. Im Folgenden finden Sie einen grundlegenden Leitfaden für die Auswanderung nach Deutschland.

Sabine Schneider

Founder

 

Deutschland ruft

Wenn Sie auf der Suche nach Ihrer nächsten großen Karrierechance sind, müssen Sie vielleicht nicht mehr lange suchen. Im März 2022 gab es in Deutschland 558.000 offene Stellen für Fachkräfte, für die es keine entsprechend qualifizierten Arbeitssuchenden im Lande gab. Angesichts der jährlich schrumpfenden Erwerbsbevölkerung hat Deutschland seine Suche nach Fachkräften auf Länder außerhalb seiner Grenzen und der Europäischen Union ausgedehnt.

Hochschulabsolventen gesucht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Deutschland (FEG) ist seit März 2020 in Kraft und regelt die Zuwanderung von Personen aus Ländern außerhalb der EU. Es richtet sich insbesondere an qualifizierte Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Als qualifizierte Fachkraft dürfen Sie in Ihrem erlernten Beruf arbeiten, wenn Sie eine volle Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung haben, d.h. Ihr ausländischer Berufsabschluss wurde im Anerkennungsverfahren als gleichwertig mit einem deutschen Beruf anerkannt.

Aufenthalt in Deutschland während der Arbeitssuche

Neben Fachkräften mit einem anerkannten Hochschulabschluss ermöglicht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun auch qualifizierten Fachkräften mit einer anerkannten Berufsausbildung, wie z.B. Handwerkern, die Einreise zur Arbeitssuche nach Deutschland. Wenn Sie über entsprechende Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 verfügen, können Sie ein Visum für bis zu 6 Monate beantragen. Während Ihres Aufenthaltes muss jedoch Ihr Lebensunterhalt für den gesamten Zeitraum gesichert sein. Während der Arbeitssuche können Sie bis zu zehn Stunden pro Woche an einer Probearbeit teilnehmen. So können der Arbeitgeber und die ausländische Fachkraft prüfen, ob sie zueinander passen. Dies gilt auch für Fachkräfte mit einem anerkannten Hochschulabschluss.

Auch junge Menschen sind willkommen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz richtet sich auch an junge Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, eine ausreichende Schulbildung nachweisen können, Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können und über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen, können Sie ein Visum für maximal 6 Monate erhalten. Die Zuwanderung von Fachkräften ist eine hervorragende Möglichkeit, jungen Erwachsenen dabei zu helfen, Wissen und Berufserfahrung zu sammeln, was ihnen einen Vorteil in ihrem Fachgebiet sowie internationale Erfahrung verschafft.

Verlängerter Aufenthalt zum Erwerb der Qualifikation

Wenn Ihr Berufsabschluss in Deutschland jedoch nicht vollständig anerkannt wurde, werden Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid darauf hingewiesen, an welcher Stelle noch Nachholbedarf besteht. Um Ihre Kenntnisse zu erweitern, kann Ihnen für geeignete Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate erteilt werden. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie über grundlegende Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 verfügen. Außerdem müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen. In Einzelfällen kann die Aufenthaltserlaubnis auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

“Machen Sie eine Berufsausbildung in Deutschland, auch wenn Sie aus dem Ausland kommen!”

Unter bestimmten Umständen können Sie an einer Berufsausbildung in Deutschland teilnehmen, obwohl Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Ihr potenzieller deutscher Arbeitgeber kann Sie bei der Fachkräfteeinwanderung unterstützen, indem er das Visum beantragt. Wenn Sie ein Jobangebot von einem deutschen Unternehmen erhalten, kann das Unternehmen bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen, damit Sie früher anfangen können zu arbeiten.

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf dem Fachkräfteportal der Bundesregierung für ausländische Arbeitskräfte: www.make-it-in-germany.com

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